AUSBILDUNG zur CHEN TAIJIQUAN XIAOJIA LEHRKRAFT

Dies Ausbildungsstätte unterrichtet und bildet Lehrkräfte in folgender Disziplin aus: 

Chen Taijiquan Xiaojia, der Kleine Rahmen des Chen Taijiquan 

nach Dietmar Stubenbaum (11. Generation Chen Taijiquan), in Anbindung an Chen Peishan und Chen Peiju (20. Generation des Chen Clans und 12. Generation Chen Taijiquan) und damit in direkter Anbindung an die Nachfahren des als Taijiquanbegründer geltenden Chen Wangting (9. Generation der Chen Familie). 

Damit steht diese Schule auch in der Tradition von Chen Xin (16. Generation der Chen Familie), der der Nachwelt das Meisterwerk "Graphische Erläuterungen zum Taijiquan des Chen Clans" hinterlassen hat, den wichtigsten Klassiker zur Taijiquan-Theorie.

Beim Studieren von Taijiquan setzt man sich mit der eigenen Persönlichkeit auseinander. Es ist das Streben nach Einklang von Yin und Yang - der eigenen körperlichen und geistigen Vollkommenheit.

Authentisches bzw. traditionelles Taijiquan ist eine komplexe, umfassende und anspruchsvolle Methode, die einen entsprechend hohen Lernaufwand erfordert, und drei Bereiche bzw. "Säulen" umfasst und integriert. 

1. Taijiquan stellt eine durch jahrhundertelange Erfahrung entwickelte und in der Praxis bestätigte Methode zur Gesundheitspflege dar.

2. Philosophie, Kunst und Selbstverwirklichung sind auf vielfältige Weise in Theorie und Praxis des Taijiquan integriert.

3. Die dritte "Säule" des authentischen Taijiquan bildet die Kampfkunst. Es werden innere Fertigkeiten ausgebildet, um sich kämpferisch mit einem Gegner auseinanderzusetzen.

Die Ausbildung findet beim Ausbildungsleiters Dietmar Stubenbaum und seinen Ausbildungsbefugten statt.
Die Ausbildung kann in der Pagode Friedrichshafen (INTERN) erfolgen oder (EXTERN) auf Seminaren und Trainingscamps. 


AUSBILDUNGS- bzw. LIZENZORDNUNG

für die Berufsausbildung zur Chen Taijiquan Xiaojia Lehrkraft

§1 Ausbildungträger
Die Ausbildung erfolgt in der Tradition und unter der Leitung des Ausbildungsleiters Dietmar Stubenbaum - offizieller Vertreter der 11. Generation im Chen Taijiquan Dajia und der 13. Generation im Chen Taijiquan Xiaojia, Präsident der International Society of Chen Taijiquan (ISCT) dem Weltverband der Großmeister Chen Peishan und Chen Peiju (20. Generation des Chen Clans), und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen Chen Clan Taijiquan (GCT) e. V..

§2 Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Das Mindestalter für die Zulassung zur Ausbildung beträgt 18 Jahre.
  • Eine Mitgliedschaft in der Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen Chen Clan Taijiquan (GCT) e. V. Sie ist zwingend erforderlich für das Unterrichten dieses Taijiquan Stils (Urheberrecht). Mit ihr ist man automatisch auch Mitglied der "International Society of Chen Taijiquan e. V. (ISCT)", dem Weltverband.

§3 Für die Ausbildung anerkannte Lehreinheiten (LE)

Für die Ausbildung anerkannte Lehreinheiten kann man wie folgt absolvieren:

  • im laufenden Unterricht der Pagode Friedrichshafen (INTERN).
  • und auf den Seminare und Trainingscamps (EXTERN) des Ausbildungsleiters und den von ihm anerkannten Ausbildungsbeauftragten statt. Für die Anrechnung auf die Ausbildungszeit muss die Teilnahme am jeweiligen Termin (Tag) zu 100% erfolgen.

§4 Stundennachweisheft
Die Teilnehmer an der Lehrkräfteausbildung sind verpflichtet ein Stundennachweisheft zu führen, und sich darin die für die Ausbildung anerkannten Lehreinheiten an denen sie teilgenommen haben zeitnah vom Ausbilder bestätigen zu lassen. Ausgenommen hiervon sind Teilnehmer an der Ausbildung, die Mitglieder der Pagode Friedrichshafen sind.

§5 Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung für die verschiedenen Ausbildungsgrade kann beantragt werden, sobald die Mindestanforderung an Zeit und Lerninhalt absolviert wurden. Die Prüfungen zu den jeweiligen Ausbildungsgraden beinhalten schriftlichen Test bzw. in den höheren Graden eine Abschlussarbeit, eine praktische und eine mündliche Prüfung.

§6 Zertifikat
Nach bestandener Prüfung erhält der Auszubildende ein Zertifikat in dem der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung als Chen Taijiquan Xiaojia Lehrkraft bestätigt wird.

§7 Lizenz

  • Für die Lizenzierung ist das entsprechende Antragsformular auszufüllen (Download im Mitgliederbereich).
  • Als Qualifizierungsnachweis wird ein Ausweis ausgestellt auf dem fortlaufend die Gültigkeiten nach §8 einzutragen ist.
  • Eine Ernennung zur Lehrkraft im traditionellen Sinne ist jederzeit durch den Ausbildungsleiter möglich.
  • Dem Aussteller der Lizenz ist ein aktuelles Passfoto zur Verfügung zu stellen.

§8 Gültigkeit der Lizenzierung
Die Notwendigkeit der Weiterbildung für anerkannte Lehrkräfte versteht sich von selbst. In einer offiziellen Chen Taijiquan Tradition stehend, wissen wir um deren Notwendigkeit. Dies ermöglicht uns, einen hohen Qualitätsstandard unserer Lehrkräfte zu gewährleisten.

  • Die erteilte Lizenz ist maximal 2 Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit der Ausstellung der Lizenz.
  • Die Verlängerung der Lizenz setzt die Teilnahme an denen vom Lizenzgeber anerkannten Fortbildungsmaßnahmen mit insgesamt 20 LE voraus. Eine Lizenzverlängerung kann erst in den letzten drei Monaten des Gültigkeitszeitraumes beantragt werden!
  • Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer um ein Jahr wird nach Absolvierung von anerkannten Fortbildungen mit einem Umfang von mindestens 40 LE die Lizenz rückwirkend um zwei Jahre verlängert.
    Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit wird nach Absolvierung von 60 LE um zwei Jahre verlängert. Bei der Überschreitung um 3 Jahre der Gültigkeit wird empfohlen die gesamte Ausbildung zu wiederholen.
  • Für die Lizenz ist eine jährliche Lizenzgebühr zu entrichten (siehe §13), diese wird jeweils im Januar im SEPA-Lastschriftverfahren durch den Ausbildungsleiter eingezogen. Bei einer Lizenzierung im Laufe des Geschäftsjahres ist die Lizenzgebühr anteilig nach den noch verbleibenden Monaten zu erheben, und wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Sollte das Konto des Lizenznehmers die erforderliche Deckung nicht aufweisen sind die dem Verein dadurch entstehenden Kosten vom Lizenznehmer zu tragen. Die Lizenzierung kann jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende beendet bzw. gekündigt werden.

§9 Lizenzierungsberechtigter
Nur der Ausbildungsleiter aus §1 ist berechtigt eine Lizenz anzuerkennen bzw. eine Lehrkraft zu lizenzieren.

§10 Genehmigungen zur Nutzung und Vorteile für lizenzierte Lehrkräfte

  • Nutzung des Logos der Tradierungslinie des Ausbildungsträgers §1
  • Bei Mitgliedschaft in der "Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen Chen Clan Taijiquan (GCT) e. V." , kann dort eine weitere Lizenzierung beantragt werden (Download im Mitgliederbereich), diese berechtigt:
  • die Nutzung des Namens der Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen Chen Clan Taijiquan e. V. (GCT) als Werbemittel sowohl für vereinsinterne als auch privatwirtschaftliche Zwecke.
  • die Nutzung des Logos der Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen Chen Clan Taijiquan e. V. (GCT) sowohl für vereinsinterne als auch privatwirtschaftliche Zwecke.
  • die Nutzung des Namens der International Society of Chen Taijiquan (ISCT) als Werbemittel sowohl für vereinsinterne als auch privatwirtschaftliche Zwecke.
  • die Nutzung des Logos der International Society of Chen Taijiquan (ISCT) sowohl für vereinsinterne als auch privatwirtschaftliche Zwecke.
  • Die Lehrkraft wird auf der Webseite der GCT als lizenzierte Lehrkraft aufgeführt, ihre Anerkennung als solche ist damit öffentlich ersichtlich.
  • Zugang zum geschlossenen Mitgliederbereich der Webseite dieser Ausbildungseinrichtung "Die Pagode". Dort findet man u. a. diverse Lehrvideos und Unterrichtsmaterial.
  • Variierende Vergünstigungen die man bei den jeweiligen Angeboten der Pagode findet.
  • Kostenlose Übernachtungsmöglichkeit in der Pagode Friedrichshafen bei Seminaren (mit Liegematte und Schlafsack, WC vorhanden, Duschmöglichkeit nach Absprache mit Parkett Merk)

§11 Pflichten des Lizenznehmers

  • Der Lizenznehmer*in ist verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen privat abzusichern (Haftpflichtversicherung, ...), damit er seine Lehrtätigkeit ausführen kann.
  • Der/die Lizenznehmer/ -in ist persönlich verantwortlich, die für ihn relevanten Inhalte dieser Ausbildungs-Ordnung, einzuhalten.
  • Der Lizenznehmer*in hat sich nach ethisch-moralischen Grundsätze (siehe "Ehrenkodex") zu verhalten.

§12 Lizenzentzug

  • Der Ausbildungsträger hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der Lizenzinhaber gegen ethisch-moralische Grundsätze (siehe "Ehrenkodex") verstößt.
  • Die Mitgliedschaft an dieser Ausbildungsstätte beendet wird.

§13 Gebühren

Ausbildung:
Die Kosten für die zur Ausbildung anerkannten Lehreinheinheiten (LE) (Seminare/Trainingscamps/laufender Unterricht in der Pagode) findet man hier:
https://www.die-pagode.de/preise/

Prüfung:
Unabhängig vom Bestehen oder Nicht-Bestehen der Prüfung fallen folgende Prüfungsgebühren einmalig pro Prüfung an:

  • Übungsleiter: 50,- €
  • Kursleiter: 75,- €
  • Lehrer: 100,- €
  • Ausbilder: 150,- €

Lizenzierung:
Für die Lizenzierung nach bestandener Prüfung fallen folgende jährlich zu entrichtende Lizenzgebühren an:

  • Übungsleiter: 25,- €
  • Kursleiter: 50,- €
  • Lehrer: 65,- €
  • Ausbilder: 80,- €

Mitgliedschaft im gemeinnützigen Verein "Gesellschaft zur Erforschung und Praxis des Kleinen Rahmen des Chen Clan Taijiquan e. V.":
(siehe §2)

  • Jährlich 60,-€

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