EHRENKODEX für CHEN TAIJIQUAN XIAOJIA UNTERRICHTENDE

I. Präambel

Der Ehrenkodex für Chen Taijiquan Xiaojia Unterrichtende basiert auf dem Prinzip Verantwortung für das Wohl der zu Unterrichtenden. Er ist ein selbstauferlegter Kanon von Pflichten und stellt ein in Worte gefasstes, traditionell gewachsenes, sittlich angestrebtes und gewissensbestimmtes Standesethos dar. Er ist die immer neu zu prüfende moralische Grundlage für ein eigenbestimmtes berufliches Selbstverständnis im Rahmen unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens unter strenger Beachtung der Würde des Menschen und der Bürgerrechte. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung und der Prämisse von Humanität verpflichtet fühlt.

Der Ehrenkodex hat normen- und wertbegründete Orientierungen für die Gesinnung und das Handeln im Bereich des Unterrichtens zum Inhalt.

Dies bedeutet:
Die Würde des Menschen hat in Training immer Vorrang!

Vor diesem Hintergrund kommt der pädagogischen Verantwortung der Unterrichtenden für die Teilnehmer, Kinder, Jugendlichen, Erwachsenen und Menschen mit Behinderung eine ganz besondere Bedeutung zu.

Der Ehrenkodex und die mit ihm gegebenen Pflichten und Verantwortungen betreffen nicht nur den Umgang der Unterrichtenden mit den betreffenden Teilnehmern, sondern auch den gegenseitigen Umgang zwischen ihnen, den anderen im Trainingsgeschehen eingebundenen Personen, sowie das Auftreten in der Öffentlichkeit.

Unterrichtende können ihre Pflicht nur dann sinnvoll erfüllen, wenn alle beteiligten Gruppen die Prinzipien des Ehrenkodexes akzeptieren.

Aus diesem Grund dient der Ehrenkodex nicht nur der persönlichen Sicherheit, dem persönlichen Schutz und den sozialen Anforderungen der mit dem Training befassten Personen. Der Ehrenkodex geht von der Selbstbestimmung der Unterrichtenden in ihrer Tätigkeit aus. Er ist wesentlicher Bestandteil der Entwicklung und Festigung einer Berufskultur, die sich der menschlichen Leistung unter der Vorherrschaft der Humanität verpflichtet fühlt. Er leistet deshalb auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines positiven Selbstbildes von Unterrichtenden.

II. Ehrenkodex

1. Unterrichtende respektieren die Würde der Teilnehmer, die unabhängig von Alter, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung gleich und fair behandelt werden.

2. Unterrichtende bemühen sich, die Anforderungen des Trainings mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen.

3. Unterrichtende bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:

  • Sie geben an die zu betreuenden Teilnehmer alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.
  • Sie beziehen die Teilnehmer in Entscheidungen ein, die diese persönlich betreffen.
  • Sie berücksichtigen bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten.
  • Sie fördern die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Teilnehmer.
  • Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
  • Sie wenden keine Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Teilnehmern an, insbesondere keine sexuelle Gewalt. 

4. Unterrichtende instruieren ihre Teilnehmer darüber hinaus:

  • zu sozialem und fairem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft.
  • zum Respekt gegenüber allen anderen in der Trainingsgemeinschaft.
  • zum verantwortlichen Umgang mit der Natur und der Mitwelt.

5. Das Interesse der Teilnehmer, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen des Unterrichtenden. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand der Teilnehmer entsprechen.

6. Unterrichtende verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegenwirken.